Begriffserklärung: Abnahmegarantie
Das Wichtigste in Kürze
Die Abnahmegarantie sichert Betreibern von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energieanlagen die Abnahme des erzeugten Stroms durch Netzbetreiber zu, gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Die Abnahmegarantie ist ein zentrales Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Betreibern von Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energieanlagen die Abnahme des erzeugten Stroms durch Stromnetzbetreiber garantiert. Diese Regelung unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, da der produzierte Strom nicht nur genutzt, sondern auch zu einer gesetzlich festgelegten Vergütung verkauft werden kann. Die Abnahmegarantie gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt Peak (MWp). Für größere Anlagen greift diese Regelung nicht, allerdings existieren Sonderregelungen für Solarparks.
In Fällen, in denen das Stromnetz überlastet ist, kann die Abnahme verweigert werden. In diesem Fall aktiviert eine automatische Abschalteinrichtung, die in modernen PV-Anlagen integriert ist, um Netzschäden zu verhindern. Diese Mechanismen gewährleisten ein stabiles und sicheres Stromnetz und fördern gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien.