Begriffserklärung:
Ausgleichsmechanismus
Das Wichtigste in Kürze
Der Ausgleichsmechanismus ist eine Regelung der deutschen Energiepolitik, die die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien durch Übertragungsnetzbetreiber und die Verteilung der Kosten über die EEG-Umlage regelt.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Der Ausgleichsmechanismus wurde am 17.06.2009 per Rechtsverordnung beschlossen und trat am 01.01.2010 in Kraft. Er dient dazu, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz effizienter zu gestalten und die Kosten fair zu verteilen. Vor der Einführung des Ausgleichsmechanismus waren die Energieversorger verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Mit dem neuen Mechanismus liegt die Verantwortung für die Vermarktung des regenerativ erzeugten Stroms jedoch bei den Übertragungsnetzbetreibern, die den Strom an öffentlichen Strombörsen verkaufen.
Der Mechanismus soll den Wettbewerb stärken und die Marktmechanismen im Bereich der erneuerbaren Energien fördern. Die Kosten, die durch die Förderung erneuerbarer Energien und die garantierte Einspeisevergütung entstehen, werden über die EEG-Umlage auf die Endverbraucher verteilt. Diese Umlage stellt sicher, dass die finanziellen Belastungen gerecht zwischen den Energieunternehmen, den Stromnetzbetreibern und den Endverbrauchern aufgeteilt werden.
Insgesamt trägt der Ausgleichsmechanismus zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien bei und unterstützt deren Integration in den Energiemarkt.