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Einspeisevergütung  EEG

Richard Köller M. Sc. Ingenieur · Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025

Allgemein · 11 Min. Lesedauer

Erneuerbare Energien
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Richard Köller

Ingenieur, CTO

 

Richard ist Gründer und technischer Leiter der GSE und im Photovoltaik Bereich seit 2019 tätig.

Das Wichtigste in Kürze:

Die Einspeisevergütung nach dem EEG wird ab dem 1. August 2025 für neue Photovoltaikanlagen gesenkt – sowohl bei Teileinspeisung als auch bei Volleinspeisung. Die Vergütung ist jedoch über 20 Jahre garantiert, was Planungssicherheit bietet. Für Betreiber heißt das: Anlagengröße, Einspeisemodell und Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden noch wichtiger, um eine gute Rendite zu erzielen.
 

In diesem Ratgeber erfährst du genaueres über die Einspeisevergütung im Zusammenhang mit Photovoltaik.

Was ist die EEG-Einspeisevergütung

Warum ist sie wichtig?

Die EEG-Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik. Sie wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt, um Investoren, Privatpersonen und Unternehmen einen Anreiz für den Bau von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen zu geben. Das Prinzip ist einfach: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom einen festen Betrag, der über 20 Jahre garantiert ist
.

Diese Garantie war entscheidend für den rasanten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Ohne diese Sicherheit wären viele Hausbesitzer nicht bereit gewesen, fünfstellige Beträge in Solaranlagen zu investieren. Heute sind die Modulpreise deutlich gefallen, Speicher sind günstiger geworden und Eigenverbrauch spielt eine größere Rolle – dennoch sorgt die Einspeisevergütung weiterhin für einen stabilen Einnahmeposten.
 

Besonders für kleinere Anlagenbetreiber, die nicht den Großteil ihres Stroms selbst verbrauchen können, bleibt sie attraktiv. Selbst wenn der Eigenverbrauch durch Speicher gesteigert wird, bleibt die Vergütung wichtig, da Überschüsse, die ins Netz eingespeist werden, finanziell vergütet werden müssen.

Kurz und Knapp

Netzanschluss heißt: Anmeldung + Prüfung + Zustimmung durch Netzbetreiber; vorrangige Pflicht und rechtliche Sicherheit sind gesetzlich verankert.

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Oder lies weiter, um mehr über die Vergütugssätze zu erfahren.

Wie hoch sind die Vergütungssätze 

Regelungen ab dem 1. August 2025

Zum 1. August 2025 wurden die Vergütungssätze erneut angepasst – Teil der halbjährlichen Absenkung, die im EEG vorgeschrieben ist.
 

Für kleine Anlagen bis 10 kWp gelten derzeit die höchsten Vergütungssätze, da diese meist von Privatpersonen betrieben werden. Sie erhalten:
 

  • ca. 7,86 Cent/kWh bei Teileinspeisung (wenn der Strom überwiegend selbst verbraucht wird und nur Überschüsse eingespeist werden)

  • ca. 12,47 Cent/kWh bei Volleinspeisung (wenn der gesamte Strom ins Netz geht).
     

Für mittlere Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sind die Sätze geringer, da hier die Wirtschaftlichkeit durch Skaleneffekte ohnehin besser ist. Diese Betreiber erhalten:
 

  • ca. 6,80 Cent/kWh (Teileinspeisung)

  • ca. 10,45 Cent/kWh (Volleinspeisung).
     

Große Anlagen bis 100 kWp bekommen noch niedrigere Vergütungen von etwa 5,56 Cent/kWh (Teileinspeisung), während bei Volleinspeisung ähnlich wie im mittleren Segment ca. 10,45 Cent/kWh gezahlt werden.
 

Damit wird klar: Das System bevorzugt kleine Dachanlagen und Volleinspeiser, während größere Anlagen stärker auf Eigenverbrauch und Stromkosteneinsparungen setzen müssen.

Ertrag Solaranlage

Wie lange gilt die Vergütung?

Was bedeutet „Degression“

Ein wesentlicher Vorteil des EEG-Systems ist die lange Planungssicherheit: Wer heute eine Anlage ans Netz bringt, erhält für volle 20 Jahre den gültigen Einspeisetarif. Das schafft Berechenbarkeit, auch wenn die Strompreise am Markt schwanken.
 

Die sogenannte Degression sorgt dafür, dass die Vergütungssätze regelmäßig sinken. Begründung: Solaranlagen sind heute günstiger in der Anschaffung als noch vor zehn Jahren, weshalb auch die Förderung angepasst wird. Seit 2023 beträgt die Senkung in der Regel etwa 1 % pro Halbjahr.
 

Für Betreiber bedeutet das: Schon ein paar Monate können den Unterschied machen. Wer seine Anlage im Juli 2025 ans Netz bringt, erhält über 20 Jahre hinweg etwas höhere Tarife als jemand, der im August 2025 startet. Auf die Laufzeit summiert sich das zu einem spürbaren Unterschied.
 

Auch die Unterscheidung zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wirkt sich auf die Degression aus: Die Sätze werden parallel, aber unterschiedlich stark angepasst, sodass Volleinspeisung bei kleinen Anlagen meist überdurchschnittlich gefördert bleibt.

Geld

Welche Unterschiede machen Anlagengröße

Einspeiseart bei der Vergütung?

Die Vergütung ist bewusst gestaffelt, um unterschiedliche Betreibergruppen zu berücksichtigen:
 

  • Kleinere Anlagen bis 10 kWp (typisch für Einfamilienhäuser) sollen besonders gefördert werden, da hier weniger Skaleneffekte bestehen und die Investition aus dem privaten Haushalt kommt. Daher sind ihre Vergütungssätze deutlich höher.

  • Mittlere und größere Anlagen profitieren von niedrigeren Modulkosten und besseren Skaleneffekten. Deshalb sinkt die Vergütung pro Kilowattstunde, um Überförderung zu vermeiden.
     

Auch die Einspeiseart spielt eine entscheidende Rolle:
 

  • Bei Teileinspeisung ist die Vergütung niedriger, da der Eigenverbrauch als wirtschaftlicher Vorteil berücksichtigt wird. Betreiber sparen den Bezug von teurem Netzstrom, was den geringeren Satz ausgleicht.

  • Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom vergütet – hier gibt es höhere Tarife, da kein Eigenverbrauchsvorteil besteht. Dieses Modell eignet sich besonders für Eigentümer mit geringem Eigenbedarf oder für separate PV-Dächer (z. B. Scheunen oder Mehrfamilienhäuser, deren Strom nicht direkt genutzt wird).
     

Beispiel: Eine 9,5-kWp-Anlage, die 10.000 kWh pro Jahr produziert, erzielt bei Volleinspeisung rund 1.250 € Einspeisevergütung pro Jahr. Bei Teileinspeisung liegt die Vergütung niedriger, dafür spart der Betreiber Stromkosten durch Eigenverbrauch.

Sonnenkollektor-Farm

Welche praktischen Auswirkungen hat die neue Vergütung für Betreiber und Planung?

Das Wichtigste im Überblick

Die Absenkung der Sätze ab August 2025 hat praktische Konsequenzen für alle, die eine Anlage planen oder kurz vor der Inbetriebnahme stehen.
 

  • Zeitpunkt entscheidet: Ein Bauherr, der die Anlage noch vor Ende Juli 2025 anmeldet, sichert sich für 20 Jahre etwas höhere Sätze. Auf die Laufzeit summieren sich selbst kleine Unterschiede schnell auf mehrere Hundert bis Tausend Euro.
     

  • Eigenverbrauch rückt in den Fokus: Da Einspeisesätze sinken, lohnt sich die direkte Nutzung des Stroms zunehmend mehr. Wer Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto tagsüber laufen lässt, spart Netzstromkosten von derzeit oft über 30 Cent/kWh.
     

  • Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung: Mit Speichern lässt sich die Eigenverbrauchsquote von ca. 30 % auf bis zu 70 % erhöhen. So sinkt die Abhängigkeit vom Netz, und die Anlage wird trotz niedriger Einspeisevergütung rentabel.
     

  • Planungssicherheit bleibt: Trotz Degression bleibt die Garantie über 20 Jahre bestehen. Für Banken und Kreditgeber ist das ein wichtiges Signal, weshalb PV-Anlagen auch 2025 noch als sichere Investition gelten.
     

  • Individuelle Entscheidung: Ob Teileinspeisung oder Volleinspeisung sinnvoller ist, hängt stark vom Verbrauchsprofil ab. Haushalte mit hohem Eigenbedarf profitieren eher von Teileinspeisung, während leerstehende oder gewerblich genutzte Dächer oft Volleinspeisung wählen.

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