Begriffserklärung:
Anlagenbetreiber
Das Wichtigste in Kürze
Der Anlagenbetreiber ist die Person oder Organisation, die eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreibt und die Rechte zur Nutzung und Einspeisung des erzeugten Stroms gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wahrnimmt.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Im Kontext der Photovoltaik (PV) bezeichnet der Begriff „Anlagenbetreiber“ die Person oder Organisation, die für den tatsächlichen Betrieb einer PV-Anlage verantwortlich ist. Im Unterschied zum Eigentümer geht es beim Anlagenbetreiber um die Nutzung der Anlage zur Stromerzeugung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anlagenbetreiber sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere in § 3 Nr. 2 des EEG, festgelegt.
Zu den wichtigsten Rechten und Ansprüchen des Anlagenbetreibers gehören:
Unverzüglicher und vorrangiger Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz, damit der erzeugte Strom schnell und effizient eingespeist werden kann.
Unverzügliche und vorrangige Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber, wodurch die kontinuierliche Nutzung der Anlage gefördert wird.
Abnahme des gesamten erzeugten Stroms, um eine maximale Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen.
Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms, was dem Betreiber die Möglichkeit gibt, den Strom je nach Marktbedingungen zu verkaufen oder selbst zu nutzen.
Der Anlagenbetreiber spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende, indem er die Erzeugung von erneuerbarem Strom fördert und die Nutzung von Solarenergie optimiert.