Begriffserklärung: Bebauungsplan
Das Wichtigste in Kürze
Der Bebauungsplan spielt eine wichtige Rolle bei der Errichtung von PV-Großanlagen auf Freiflächen. Nur wenn die Anlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, kann eine Einspeisevergütung beantragt werden.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Der Bebauungsplan ist nicht nur beim Hausbau relevant, sondern auch im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen, insbesondere Freiflächenanlagen. Er legt fest, wie und wo eine solche Anlage gebaut werden darf. Laut § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der Bebauungsplan entscheidend für die Beantragung der Einspeisevergütung durch den Stromversorger. Nur wenn die Freiflächenanlage innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans errichtet wurde, ist der Stromversorger verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans selbst wird im § 30 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Das Plangenehmigungsverfahren kann jedoch sehr zeitaufwändig sein, und Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit. Daher ist es wichtig, den Bebauungsplan frühzeitig in die Planung einer PV-Großanlage einzubeziehen.