Begriffserklärung: Grundlast
Das Wichtigste in Kürze
Grundlast bezeichnet den konstanten Energiebedarf einer Energieversorgungseinheit, der stets benötigt wird, im Gegensatz zu Spitzen- und Mittellast.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Als Grundlast wird der Energiebedarf einer Energieversorgungseinheit bezeichnet, der ständig benötigt wird. Dies bedeutet, dass die Grundlast auch in der Nacht besteht, um beispielsweise Straßenlaternen und andere essentielle Einrichtungen zu betreiben.
In der Regel sorgen die sogenannten Grundlastkraftwerke dafür, dass dieser Grundbedarf stets gedeckt ist. Diese Kraftwerke sind 24 Stunden am Tag im Einsatz, wobei es sich häufig um Atomkraft- und Braunkohlekraftwerke handelt.
Allerdings mussten insbesondere Atomkraftwerke in den heißen Sommern der letzten Jahre oft ihre Leistungen stark herunterfahren. Grund dafür waren die hohen Temperaturen der Flüsse, was zu einem Mangel an Kühlwasser führte. Seither gibt es Diskussionen über die Eignung von Atomkraftwerken als Grundlastkraftwerke.