Begriffserklärung: Grundschuld
Das Wichtigste in Kürze
Die Grundschuld ist ein Mittel zur Absicherung von Krediten, die im Grundbuch eingetragen wird, und kann auch für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen erforderlich sein.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Die Grundschuld stellt ein rechtliches Mittel dar, um Kredite abzusichern. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wird häufig für den Kredit zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage vorausgesetzt. Die Grundschuld wird in der Regel in der Höhe des Darlehens selbst eingetragen und bleibt bestehen, bis sie gelöscht wird. Selbst wenn die Kreditraten vollständig ausgeglichen sind, bleibt die Grundschuld vorhanden, sofern die Löschung nicht erfolgt.
Im Rahmen der Photovoltaikanlage ist jedoch oft eine Grundschuld nicht notwendig, da die Erträge aus der Anlage als Kreditsicherheit abgetreten werden können. Es ist ratsam, beim Kreditsachbearbeiter nachzufragen, welche Möglichkeiten der Kreditbesicherung im Einzelfall bestehen.