Begriffserklärung: Inbetriebnahmezeitpunkt
Das Wichtigste in Kürze
Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist der Moment, in dem eine Photovoltaikanlage erstmals Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage verbraucht wird.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Der Inbetriebnahmezeitpunkt bei einer Photovoltaikanlage wird definiert, sobald die Anlage technisch einsatzbereit ist und Strom erzeugt, der genutzt oder eingespeist wird. Er ist ein festgelegtes Datum, das von Netzbetreibern, Behörden oder Förderinstitutionen anerkannt werden muss. Die Inbetriebnahme erfolgt typischerweise nach der Fertigstellung der Installation und der Abnahme durch eine Elektrofachkraft, die die Funktionalität überprüft.
Dieser Zeitpunkt ist besonders relevant für:
Einspeisevergütung: Der Inbetriebnahmezeitpunkt bestimmt die Höhe der EEG-Vergütung, da diese an das jeweils gültige Gesetz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gekoppelt ist.
Steuerliche Abschreibungen: Er markiert den Beginn der Abschreibung der Anlage als Wirtschaftsgut.
Garantie und Gewährleistung: Viele Hersteller koppeln Garantiefristen an das Datum der Inbetriebnahme.
Förderprogramme: Der Zeitpunkt beeinflusst, ob und welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Wichtig ist, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt dokumentiert und im Normalfall vom Netzbetreiber bestätigt wird, um Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden.