Begriffserklärung: Abnahmegarantie
Das Wichtigste in Kürze
Die Abnahmegarantie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Stromnetzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Dabei erhalten Anlagen bis 10 MWp eine feste Vergütung.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Die Abnahmegarantie ist ein zentrales Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und sichert Betreibern von Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energieanlagen die Abnahme des erzeugten Stroms durch die Stromnetzbetreiber zu. Diese Regelung ist wichtig, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, da der erzeugte Strom nicht nur genutzt, sondern auch zu einer gesetzlich festgelegten Vergütung verkauft werden kann.
Die Abnahmegarantie gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt Peak (MWp). Für größere Anlagen greift diese Regelung nicht, es gibt jedoch Sonderregelungen für Solarparks. Ab 2014 wurde die Regelung modifiziert: Netzbetreiber sind weiterhin verpflichtet, den Strom abzunehmen, allerdings wird nur noch 90 Prozent des produzierten Stroms vergütet. Die restlichen 10 Prozent müssen die Betreiber anderweitig vermarkten.
Sollte das Stromnetz überlastet sein, kann die Abnahme verweigert werden. In diesem Fall kommt eine automatische Abschalteinrichtung, die in allen modernen PV-Anlagen integriert ist, zum Einsatz, um Netzschäden zu verhindern. Diese Mechanismen tragen dazu bei, ein stabiles und sicheres Stromnetz zu gewährleisten, während gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert wird.
Schritt für Schritt
Ihr Weg zur eigenen Solaranlage
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