Begriffserklärung: Pacht
Das Wichtigste in Kürze
Eine Pacht bezeichnet ein vertragliches Nutzungsverhältnis, in dem der Pächter gegen Zahlung eines Entgelts das Recht erhält, eine Immobilie oder Fläche zu nutzen und daraus Erträge zu erzielen.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Ein Pachtverhältnis wird üblicherweise von Pächter und Verpächter geschlossen. Im regulären Kontext zahlt der Pächter ein Nutzungsentgelt an den Verpächter. Im Gegenzug darf er alle Erträge, die er mit dem gepachteten Objekt erzielt (z. B. Einnahmen einer gepachteten Gaststätte, Ernte im gepachteten Garten), selbst behalten. Anders sieht es bei der Pacht im Photovoltaik Kontext aus, wo meist ein Dach verpachtet wird.
Hierbei unterscheidet man verschiedene Pachtvereinbarungen; oft wird der Verpächter aber an den Erträgen der Anlage beteiligt. Möglich ist die Zahlung der Pacht:
prozentual vom Ertrag der Anlage berechnet,
pauschal pro installiertem Kilowatt Leistung,
pauschal pro Quadratmeter Dachfläche,
in Form einer fest vereinbarten Einmalzahlung oder
in Form einer Vorauszahlung (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder für die gesamte Nutzungsdauer).