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Rechtliche Grundlagen Photovoltaik

Richard Köller M. Sc. Ingenieur · Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025

Allgemein · 10 Min. Lesedauer

Gesetze nachlesen
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Richard Köller

Ingenieur, CTO

 

Richard ist Gründer und technischer Leiter der GSE und im Photovoltaik Bereich seit 2019 tätig.

Das Wichtigste in Kürze:

Das Rechtsregime für Photovoltaik ist 2025 klar strukturiert: Das EEG regelt Förderung und Vermarktung, das Energiewirtschafts- und Messstellenrecht den Netzanschluss und die Messung; Länder und Kommunen setzen flankierende Vorgaben (z. B. Solardachpflichten). Für Betreiber zählen vor allem: frühzeitig anmelden, Mess-/Steuer-Vorgaben einhalten, den passenden Vergütungs- bzw. Vermarktungsweg wählen und Fristen beachten.
 

In diesem Ratgeber erfährst du genaueres über die Rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Photovoltaik.

Welche Gesetze sind für PV-Anlagen besonders relevant?

Kernnormen und Zuständigkeiten

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Herzstück für Vergütung/Marktprämie, Inbetriebnahme-Stichtage, Anlagenkategorien (Gebäude-/Freifläche), Volleinspeisung vs. Teileinspeisung, Ausschreibungen/Direktvermarktung.
 

EnWG & Netzregeln: Anspruch auf unverzüglichen Netzanschluss, Festlegung des Netzverknüpfungspunkts, Transparenz- und Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vorgaben zu modernen Messeinrichtungen/Smart-Meter-Gateways, fernsteuerbare Einspeisung, Messkonzepte (Ein-/Zweirichtungszähler, Summenzähler, Direktvermarktung).
 

Landesrecht/Kommunalrecht: Solarpflichten bei Neubau/Dachsanierung, bauordnungsrechtliche Erleichterungen, ggf. Denkmalschutz- oder Gestaltungssatzungen.

Steuerrecht (umsatz-/einkommensteuerlich) & Förderrecht: z. B. 0 %-USt auf Lieferung/Installation, Einkommenssteuerbefreiung kleiner Anlagen; KfW/Kommunalprogramme ergänzen.

Kurz und Knapp

EEG regelt Förderung/Vermarktung, EnWG & MsbG den Anschluss und die Messung, Länder/Kommunen setzen Zusatzvorgaben – alles greift wie Zahnräder ineinander.

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Oder lies weiter, um mehr über die EEG-Vergütung zu erfahren.

Wie funktioniert die EEG-Vergütung rechtlich?

Laufzeit, Höhe, Degression?

  • 20-Jahre-Garantie: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz gilt ab diesem Zeitpunkt 20 Jahre fest – Planungssicherheit für die gesamte Ertragsphase. 
     

  • Stichtagsprinzip: Neue Sätze gelten für Anlagen, die in einem bestimmten Zeitfenster ans Netz gehen (z. B. 1. Aug. 2025–31. Jan. 2026). Der Stichtag entscheidet lebenslang über deinen Tarif. 
     

  • Degression: Halbjährliche Absenkung der Sätze (Regel-Degression), um Kostenentwicklungen abzubilden; daher lohnt rechtzeitige Inbetriebnahme. 
     

  • Volleinspeisung vs. Teileinspeisung: Volleinspeiser erhalten höhere ct/kWh, Überschusseinspeiser niedrigere – der Gesetzgeber berücksichtigt beim Überschussmodell den Vorteil des Eigenverbrauchs. Die konkreten Sätze für das Fenster ab 1. Aug. 2025: bis 10 kWp ca. 12,47 ct/kWh (Voll) bzw. 7,86 ct/kWh (Teil), mit degressiv gestaffelten Werten für 10–40 kWp und 40–100 kWp. 

Solarkraftwerk

Welche Pflichten bestehen beim Netzanschluss?

Das Wichtigste im Überblick

Ablauf und Rechte :
 

  1. Anzeige/Antrag beim Netzbetreiber: Daten zur geplanten Leistung, WR-Typ, Schutzkonzept; Netzbetreiber prüft Netzkapazität und benennt den Netzverknüpfungspunkt.
     

  2. Vorrangiger Anschluss: EE-Anlagen haben Anspruch auf unverzüglichen Anschluss (keine schuldhafte Verzögerung).
     

  3. Messkonzept & Zähler: i. d. R. Zweirichtungszähler (Bezug/Einspeisung), bei Direktvermarktung ggf. zusätzliche Messung/ferngesteuerte Abrufbarkeit.
     

  4. Marktstammdatenregister (MaStR): PV-Anlage (und Speicher) fristgerecht registrieren – ohne MaStR-Eintrag kein Förderanspruch.
     

  5. Inbetriebnahme & Vergütungsstart: Erst nach formaler Abnahme/Schlussmeldung und MaStR-Registrierung fließt die Vergütung.
     

Diese Punkte – insbesondere Vorrang-Anschluss, Fristen und MaStR-Pflicht – sind Kernaufgaben, die Betreiber unbedingt sauber erledigen sollten. 

Stromnetz

Was ändert sich 2025/26 durch neue Regelungen?

Steuerung/Spitzenkappung, Direktvermarktung, SMGW

  • EEG-Fortentwicklung / Entwurfslage: Der 2025er EEG-Entwurf skizziert u. a. Leistungsbeschränkungen ohne Smart-Meter-Gateway (SMGW): Kleine Dachanlagen (z. B. 2–25 kW) dürfen ohne SMGW nur 50 % ihrer Leistung einspeisen – Ziel: Netzstabilität. Für ≥ 25 kW rückt die Direktvermarktungspflicht in den Fokus. Betreiber müssen dann an der Marktprämie teilnehmen bzw. vermarkten. 
     

  • Solarspitzengesetz (Februar 2025): Regelt netzseitige Steuerungsmöglichkeiten, um Einspeisespitzen zu glätten und Engpässe zu vermeiden; für Betreiber bedeutet das mehr Bedeutung von steuerbaren Zählern/Steuerboxen und Fernwirktechnik – wichtig für Vergütung & Redispatch-Konformität. 
     

  • Konkrete Vergütungssätze 08/2025: Ab 1. Aug. 2025 werden die kWh-Sätze erneut leicht gesenkt (z. B. bis 10 kWp Teileinspeisung von 7,94 auf 7,86 ct/kWh). Für Volleinspeisung sinken sie entsprechend. Planungstipp: Stichtag kann auf 20 Jahre vierstellige Unterschiede machen. 


​Neue Regeln koppeln Einspeisung stärker an Mess-/Steuertechnik; kleine Anlagen ohne SMGW werden begrenzt, größere rutschen in die Direktvermarktung.

Elektrischer Stromkreis

Welche Sonderthemen betreffen Betreiber zusätzlich?

Mieterstrom, Balkonkraft, Steuer, Landesrecht

  • Mieterstrom & Quartiersmodelle: EEG-basierte Förderung mit zusätzlichen vertraglichen Pflichten (Lieferketten, Abrechnung, Messkonzept). Wirtschaftlich attraktiv in Mehrparteienhäusern – juristisch aber komplexer (Lieferantenrolle, Preisbremsen-/Bilanzierungsfragen).
     

  • Balkonkraftwerke: Vereinfachte Anmeldung (teils Landes-/VNB-Erleichterungen), reduzierte Anforderungen an Messung; Gleichwohl MaStR-Pflicht beachten, technische Normen einhalten.
     

  • Steuerliche Erleichterungen: 0 %-USt auf Lieferung/Installation typischer Hausdachanlagen; ESt-Freibereiche für kleine kWp-Leistungen – beides verbessert die Nettorendite (Achtung: Schwellenwerte/Mehrfachanlagen).
     

  • Landesrechtliche Solarpflichten: Bei Neubau/Dachsanierung früh prüfen (Prozentsätze belegter Dachfläche, Alternativen wie Solarthermie, Ausnahmen).
     

  • Direktvermarktung & negative Börsenpreise: Bei neuen Anlagen können Nullvergütungs-Zeiten bei negativen Preisen eine Rolle spielen – technische/vertragliche Vorbereitung schützt Erlöse.

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Alle Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Photovoltaik-Experten.

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