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Steuern bei Photovoltaik

Richard Köller M. Sc. Ingenieur · Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025

Allgemein · 7 Min. Lesedauer

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Richard Köller

Ingenieur, CTO

 

Richard ist Gründer und technischer Leiter der GSE und im Photovoltaik Bereich seit 2019 tätig.

Das Wichtigste in Kürze:

Für Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen gelten 2025 deutlich vereinfachte und steuerlich sehr günstige Regelungen: Umsatzsteuer bei Kauf/Installation meist 0 %, Einkommensteuerbefreiung bei Anlagen ≤ 30 kWp usw. Wer aber größere Anlagen betreibt, Gewerbetreibender ist oder bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, muss die volle Steuer- und Verwaltungsseite beachten. Es lohnt sich, diese Unterschiede genau zu kennen, um keine Überraschungen zu erleben.
 

In diesem Ratgeber erfährst du genaueres über die Steuerregelung im Zusammenhang mit Photovoltaik.

Welche Steuerarten sind für PV-Anlagen relevant?

Das Wichtigste im Überblick

Wenn du eine Photovoltaik-Anlage betreibst, kommen in der Regel mindestens zwei Steuerarten ins Spiel:
 

  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) – betrifft, ob du beim Kauf und bei der Installation Umsatzsteuer zahlst oder ob ein spezieller Regelung (z. B. Nullsteuersatz) greift.

  • Einkommensteuer (Ertragsteuer) – wenn Strom verkauft oder Einspeisevergütung eingenommen wird, zählt diese Einnahme zum Einkommen. Hier geht es um die Frage, ob du Gewinn erzielen willst oder steuerfrei bleibst.
     

Gelegentlich relevant sind auch:

  • Gewerbesteuer, wenn ein gewerblicher Charakter besteht.

  • Abschreibung, wenn Anlage Teil des Betriebsvermögens ist.

  • Steuerliche Vor- und Nachteile, z. B. Vorsteuerabzug, wenn du Unternehmer bist und Umsatzsteuer pflichtig.

Kurz und Knapp

Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind die wichtigsten Steuern bei PV-Anlagen; wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann steuerfrei bleiben.

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Oder lies weiter, um mehr über den Nullsteuersatz zu erfahren.

Wann gilt der Nullsteuersatz?

0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für viele Photovoltaik-Anlagen und auch Stromspeicher ein Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Lieferung und Montage, unter bestimmten Bedingungen. Das bedeutet, dass du beim Kauf/Anschaffung und der Montage oft keine Mehrwertsteuer (normalerweise 19 %) bezahlen musst.
 

Voraussetzungen:

  • Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert sein (z. B. Dach, Carport, Garage).

  • Die Rechnung muss auf deinen Namen ausgestellt sein – also Betreiber:in bist du.

  • Leistungsgrenzen: Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis zu einer bestimmten Größe (30 kWp), bei größeren oder bestimmten gewerblich genutzten Objekten gilt er nicht zwingend.
     

Ausnahmen:

  • Wenn die Leistung über 30 kWp liegt und / oder die Anlage nicht die Nutzungskriterien erfüllt (z. B. nicht auf einem Wohngebäude, sondern auf Großgebäuden oder speziellen Gewerbeflächen), kann Umsatzsteuer anfallen.

  • Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest oder Unternehmerstatus hast und Umsatzsteuerpflicht wählst, gelten andere Spielregeln.
     

Praxisbeispiel:

  • Ein Einfamilienhaus kauft eine PV-Anlage + Speicher mit 10 kWp Leistung, Rechnung läuft auf den Eigentümer: Null-Steuersatz gilt – du sparst sofort auf die Anschaffungskosten.

  • Eine größere Anlage, z. B. 50 kWp, auf einem Gewerbeobjekt: Hier muss geprüft werden, ob Nullsteuersatz greift oder nicht.

Sonnenkollektoren

Welche Voraussetzungen gelten bei der Einkommensteuer?

Wann ist Deine Anlage steuerfrei?

Die Einkommensteuer betrifft alle Betreiber, die Einnahmen erzielen – z. B. durch Einspeisevergütung oder Stromverkauf.
 

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (wirksam ab 1. Januar 2022) wurde eine wichtige Regelung eingeführt: § 3 Nr. 72 Einkommenssteuergesetz (EStG) – danach sind kleine Photovoltaikanlagen steuerlich unproblematisch, nämlich:
 

  • Anlagen bis 30 kWp Bruttoleistung (bei Einfamilienhäusern, Nebengebäuden usw.).

  • Anlagen bis 15 kWp pro Wohn- oder Geschäftseinheit in Mehrfamilienhäusern oder gemischten Gebäudearten.

  • Es gibt auch eine Höchstleistung insgesamt: Wenn jemand mehrere Anlagen betreibt, darf die Gesamtleistung bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
     

Diese Steuerbefreiung bedeutet:
 

  • Keine Pflicht zur Gewinnermittlung (z. B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung), wenn die Bedingungen erfüllt sind.

  • Keine Versteuerung der Einspeisevergütungen und der Einnahmen aus dem Strom, den du ins Netz einspeist.

  • Auch Eigenverbrauch unterliegt nicht der Einkommensteuer, solange Anlage unter Grenzwerten ist und Nutzer nicht gewerblich handelt.
     

Wenn die Anlage größer als die Grenze ist oder andere Bedingungen nicht erfüllt sind, wird Einkommensteuer auf:

  • Die Einspeisevergütung

  • Den Wert des selbstverbrauchten Stroms / eingesparte Stromkosten

  • Ggf. Aufwendungen, die zugegen sein dürfen (Abschreibungen, Betriebskosten)
     

Praxisbeispiel:

  • Betreiber einer Anlage mit 25 kWp auf Einfamilienhaus: unter Grenze → Einkommensteuerfrei.

  • Betreiber einer Anlage mit 35 kWp auf Mehrfamilienhaus über mehreren Einheiten: möglicherweise steuerpflichtig.

Familie

Wann wird Gewerbesteuer relevant? 

Was bedeutet das praktisch?

Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die üblicherweise für Unternehmen bzw. Gewerbebetriebe anfällt. Bei Photovoltaik-Anlagen tritt sie nur selten auf, meistens wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Wann ist Gewerbesteuerpflicht möglich:
 

  • Betreiber betreibt die Anlage im Rahmen eines Gewerbes 

  • Die Einnahmen und Gewinne sind groß genug, dass sie über Freibeträge und Grenzen hinausgehen.
     

In der Praxis: Bei privaten kleinen PV-Anlagen unter den genannten Grenzen (z. B. ≤ 30 kWp) ist Gewerbesteuer in der Regel nicht relevant. Häufig bleibt der Betrieb als Liebhaberei eingestuft, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht klar ersichtlich ist.
 

Wenn Gewerbesteuerpflicht entsteht, gelten:
 

  • Anmeldung beim Gewerbeamt

  • Führung von Büchern / Gewinnermittlung

  • Abführung der Gewerbesteuer an die Gemeinde, nach den jeweiligen kommunalen Hebesätzen

Geschäftstreffen

Welche steuerlichen Pflichten & administrative Anforderungen musst du beachten?

Das Wichtigste im Überblick

Auch wenn deine PV-Anlage steuerlich begünstigt ist, gibt es einige Pflichten, die du erfüllen solltest, um die Befreiungen nicht zu gefährden:
 

  • Marktstammdatenregister (MaStR): Registrierung der Anlage mit Leistung, Standort, Betreiberdaten. Ohne Eintrag riskierst du, Förderungen, Vergütungen oder Steuerbefreiungen nicht korrekt nutzen zu können.
     

  • Kleinunternehmerregelung: Wer geringe Umsätze erwartet, kann als Kleinunternehmer gelten. Das heißt: keine Umsatzsteuer (mehr) ausweisen, keinen Vorsteuerabzug; aber auch weniger Bürokratie.
     

  • Rechnungsausstellung: Wichtig ist, dass Rechnung und Anmeldung korrekt sind – Rechnung auf deinen Namen, klare Beschreibung der Anlage und Leistung etc., damit der Nullsteuersatz greift.
     

  • Dokumentation & Buchführung: Auch wenn Einkommensteuerbefreiung gilt, lohnt es sich, Belege für Anschaffungskosten, Betriebskosten, Stromerzeugung und Einspeiselisten aufzubewahren. Bei Anlagen über Grenze wird Gewinnermittlung relevant, und dann müssen Einnahmen, Werte des Eigenverbrauchs etc. sauber dokumentiert werden.
     

  • Frist- und Leistungsgrenzen beachten: Die Regeln haben Stichtage (z. B. ab 1. Januar 2022 bzw. 2023) und bestimmte Leistungsgrenzen (30 kWp, etc.). Wer diese überschreitet, verliert steuerliche Vorteile.
     

  • Berechnung des Eigenverbrauchs: Wert des Eigenverbrauchs kann steuerlich relevant sein, wenn Anlage größer oder gewerblich genutzt wird. Wer viel selbst verbraucht, muss diesen Wert ggf. als Einnahme behandeln, wenn steuerpflichtig.

DISCLAIMER

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Alle Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Photovoltaik-Experten.

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Vor Investitions- oder Entscheidungsmaßnahmen solltest du dich immer an qualifizierte Fachpersonen wenden.

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