Begriffserklärung: Gemeinschaftsanlagen
Das Wichtigste in Kürze
Gemeinschaftsanlagen sind größere Photovoltaikanlagen, die von mehreren Anlagenbetreibern gemeinsam betrieben werden.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Gemeinschaftsanlagen sind ähnlich wie Beteiligungen an größeren Photovoltaikanlagen zu werten. Hier schließen sich mehrere Anlagenbetreiber zusammen, um eine größere PV-Anlage zu betreiben. Oftmals wird dabei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, unter der die Gemeinschaftsanlage betrieben wird.
Die Vorteile der Gemeinschaftsanlagen liegen klar auf der Hand:
Bau von größeren Anlagen möglich
Höhere Erträge aufgrund der größeren Anlagen
Kosten für den Einzelnen sinken durch die Aufteilung der Gesamtkosten auf mehrere Anlagenbetreiber
Allerdings sollten Gemeinschaftsanlagen sorgfältig geplant werden, um während des Betriebs der Anlage Streitigkeiten zwischen den Anlagenbetreibern zu vermeiden. Häufig werden Gemeinschaftsanlagen in kleineren Orten errichtet, an denen sich alle Bewohner beteiligen und gleichermaßen von der Anlage profitieren.