Begriffserklärung: Clearingstelle EEG
Das Wichtigste in Kürze
Die Clearingstelle EEG wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt, um Streitigkeiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu klären.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Die Clearingstelle EEG ist eine Institution, die von der Bundesnetzagentur eingerichtet wurde, um Streitigkeiten und Unklarheiten bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu lösen. Die Hauptziele der Clearingstelle sind:
Verzögerungen bei der Umsetzung des EEG zu vermeiden
Unklarheiten schnell und effizient zu beseitigen
Streitigkeiten zwischen Stromerzeugern, wie PV-Anlagen-Betreibern, und Stromabnehmern, wie Netzbetreibern oder Stromversorgern, zu schlichten
Die Clearingstelle EEG kann von allen betroffenen Parteien jederzeit eingeschaltet werden. Es steht ein spezielles Antragsformular zur Verfügung, das per Post, online oder per Fax eingereicht werden kann. Wichtig zu beachten ist, dass die Clearingstelle keine Rechtsberatung anbietet und keine Unterstützung bei der Realisierung von Photovoltaik-Anlagen oder Großprojekten bietet.