Begriffserklärung: Dachpacht
Das Wichtigste in Kürze
Dachpacht bezeichnet die Vereinbarung, bei der der Dachbesitzer sein Dach für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung stellt, ohne selbst Betreiber zu sein, und dafür eine Entschädigung erhält.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Von der Dachpacht ist die Rede, wenn der Besitzer des Dachs zwar eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, aber nicht selbst deren Betreiber ist. Stattdessen stellt er sein Dach zur Verfügung und verpachtet es. Der Dachbesitzer erhält dafür eine Entschädigung vom Betreiber der Anlage, die individuell vereinbart werden kann.
Die Zahlung der Dachpacht kann auf verschiedene Weise erfolgen:
monatlich
quartalsweise
jährlich
oder auch für den gesamten Pachtzeitraum im Voraus
Alternativ kann auch eine Beteiligung an den Erträgen der Photovoltaikanlage vereinbart werden. Im Durchschnitt müssen Pächter von Solardächern mit folgenden Kosten rechnen:
50 – 80 Euro pro Quadratmeter bei einer Laufzeit von 20 Jahren
100 – 160 Euro jährlich bei zwei Quadratmetern gepachteter Dachfläche
Die Dachpacht ermöglicht es, die Nutzung von Dachflächen für die Stromerzeugung zu optimieren, während der Dachbesitzer von regelmäßigen Einnahmen profitiert.