Photovoltaik Förderung 2024:
Sparen in Berlin & Brandenburg
Entdecken Sie die Vielfalt an Fördermöglichkeiten für Solarenergie! Von staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen bis hin zu Finanzierungsoptionen und regionalen Förderprogrammen bieten Solarförderungen zahlreiche finanzielle Anreize für Hausbesitzer. Erfahren Sie mehr über diese Möglichkeiten und profitieren Sie von einer nachhaltigen Investition in die Zukunft.
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Richard Köller Aktualisiert 13.02.2024 Lesezeit: 10 Minuten
KfW Photovoltaik Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mehrere Förderprogramme im Bereich Photovoltaik, die Hausbesitzern dabei helfen können, die Finanzierung ihrer Solarlösungen zu erleichtern. Insbesondere der KfW-Förderkredit 270 "Erneuerbare Energien Standard" und der KfW-Zuschuss 442 "Solarstrom für Elektroautos" bieten attraktive Möglichkeiten. Im Folgenden werden die beiden Programme kurz zusammengefasst.
KfW Förderkredit 270: Erneuerbare Energien Standard
Im Rahmen des Förderkredits 270 der KfW bietet die Bank attraktive Darlehenskonditionen für Anlagen an, die erneuerbare Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen, einschließlich Photovoltaikanlagen. Hier sind die wichtigsten Merkmale des Programms:
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Richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
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Unterstützt Investitionen im In- und Ausland
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Kann grundsätzlich mit anderen Förderungen kombiniert werden
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Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 2 Jahre
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Effektiver Jahreszins ab 5,21%
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Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden
KfW Zuschuss 442: Solarstrom für Elektroautos
Das KfW-Förderprogramm ist derzeit erschöpft und es ist noch unklar, ob es im Jahr 2024 erneut aufgelegt wird. Derzeit sieht es jedoch so aus, als ob das Förderprogramm nicht wieder aufgenommen wird. Unten im Artikel finden Sie alle Alternativen.
Im Rahmen des KfW-Zuschusses 442 wurde der Kauf einer PV-Anlage in Verbindung mit einem Solarstromspeicher und einer Wallbox gefördert, um die Energiewende und die Elektromobilität voranzutreiben. Derzeit ist der Förderfonds erschöpft, und es wird noch über eine mögliche Wiederaufnahme verhandelt. Hier sind die wichtigsten Merkmale des Programms:
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Bis zu 10.200 € für das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Wallbox
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Alle Komponenten müssen neu sein
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Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen noch keine Komponenten bestellt sein
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Das Gesamtpaket muss ein intelligentes Energiemanagement-System und ein intelligentes Messsystem enthalten
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Die wichtigste Bedingung ist, dass Sie ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben.
Steuervorteile
Zum 1. Januar 2023 wurden im Jahressteuergesetz in Deutschland einige Steuererleichterungen für private Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp festgelegt. In einfachen Worten bedeutet das: Sie sind von der Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Ihre PV-Anlage befreit!
Diese Maßnahme macht die Anschaffung einer PV-Anlage für viele Hausbesitzer noch attraktiver.
Einspeisevergütung
Mit dem EEG 2023 wurden verbesserte Vergütungssätze für Anlagen festgelegt, die ab 2023 in Betrieb genommen wurden oder werden. Diese Vergütungssätze gelten für alle neuen Anlagen, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Ab dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze für Neuanlagen jedoch um 1 Prozent gesenkt. Es gibt Unterschiede zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Für Eigenversorgungsanlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende feste Einspeisevergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh. Anlagen über 10 kWp erhalten dann 7,03 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp.
Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,11 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 7,03 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,75 Cent pro Kilowattstunde.
Für Volleinspeiseanlagen gibt es einen noch höheren Vergütungssatz. Um diese höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage vor der Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den folgenden Jahren von den Volleinspeisevergütungssätzen zu profitieren, muss dies jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres erneut beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Die feste Einspeisevergütung für Volleinspeisung beträgt ab dem 1. Februar 2024 für Anlagen bis 10 kWp 12,9 Cent pro kWh. Anlagen über 10 kWp erhalten 10,8 Cent pro kWh für den Anlagenteil über 10 kWp.
Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 12,87 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,79 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 12,18 Cent pro Kilowattstunde.
Photovoltaikförderung in Berlin & Brandenburg
Es gibt unterschiedliche Förderungen auf Länder- und sogar kommunaler Ebene. Angesichts unseres Fokus auf Berlin und Brandenburg haben wir uns speziell auf die Fördermöglichkeiten in diesem Gebiet konzentriert.
Photovoltaikförderung in Berlin
Berlin hat das ambitionierte Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Initiative "Masterplan Solarcity" ins Leben gerufen. Diese Initiative setzt auf verschiedene Förderanreize, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, insbesondere Solaranlagen und Stromspeicher.
Das ursprüngliche Förderprogramm "EnergiespeicherPLUS" wurde am 31. August 2022 eingestellt. Seit dem 1. September 2022 ist eine Förderung von PV-Speichern jedoch im Rahmen des Förderprogramms "SolarPLUS" möglich.
Am 10. Februar 2023 wurde das Programm "SolarPLUS" um das Fördermodul "E-Steckersolargeräte" erweitert. Dadurch werden nun auch Balkonkraftanlagen mit bis zu 500 € bezuschusst. Mehr zu den Förderprogrammen in Berlin erfahren sie über den Link.
Photovoltaikförderung in Brandenburg
Die Einrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit einem Stromspeicher steht vor der Herausforderung hoher Anschaffungskosten, jedoch bieten sich dafür überzeugende Argumente. Allen voran steht der Beitrag zum Klimaschutz, da Solarenergie im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen eine unerschöpfliche Energiequelle darstellt und zu 100 % CO2-neutral ist. Darüber hinaus ermöglicht eine Solaranlage mit Speicher eine größere Unabhängigkeit in der Stromversorgung und stellt eine finanzielle Entlastung dar.
Das „1.000-Speicher-Programm“ in Brandenburg hatte das Ziel, einen Teil der finanziellen Belastung für Privatpersonen, die in Stromspeichersysteme investieren wollten, zu übernehmen. Die Förderung belief sich dabei auf bis zu 7.000 Euro. Allerdings wurden die Fördermittel aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit eingefroren. In Anbetracht dessen, welche Alternativen haben PV-Interessierte in Brandenburg nun?
Mehr zu den Förderprogrammen in Brandenburg erfahren sie über den Link.
Solarkredit als Photovoltaik Förderung
Ein Solarkredit ist eine spezielle Form der Finanzierung, die ausschließlich für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen vorgesehen ist. Typischerweise handelt es sich um einen Ratenkredit, der von Banken oder anderen Finanzierungsinstitutionen angeboten wird. Mithilfe dieses Kredits können Kunden die Kosten für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Solaranlage decken. Das Besondere daran ist, dass die staatlich geförderte Einspeisevergütung oft als Sicherheit für die Bank dient. Da die Einspeisevergütung jedoch kontinuierlich abnimmt und nicht garantiert ist, zum Beispiel bei Versicherungsfällen, wird häufig nach zusätzlichen Sicherheiten verlangt. In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Solarkredite.
BAFA Photovoltaik Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Diese Förderungen werden in Form von Zuschüssen vergeben und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Kosten und den Förderbedingungen. In vielen Fällen können etwa 30 % der Kosten über die BEG-Förderung erstattet werden. Sie können den Förderantrag direkt online beim BAFA stellen.
Wenn Sie neben der Senkung Ihrer Wärmekosten auch langfristig Ihre Stromkosten reduzieren möchten, ist eine Solaranlage eine ideale Lösung für Sie.
Am 28. Juli 2022 wurden Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Insbesondere wurde die Förderung für den Austausch von Heizsystemen überarbeitet, wobei Gasheizungen nun nicht mehr gefördert werden.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten zudem neue Förderbedingungen für den Umweltbonus.
Balkonkraftwerk Photovoltaik Förderung
Wenn Ihnen der Platz für eine herkömmliche Solaranlage fehlt, Sie aber dennoch Ihren eigenen Strom erzeugen möchten, könnte eine Mini-PV-Anlage, auch bekannt als "Balkonkraftwerk", genau das Richtige für Sie sein. Diese Anlagen sind deutlich kleiner als herkömmliche Photovoltaikanlagen und dienen ausschließlich der Stromversorgung Ihres eigenen Haushalts. Im Gegensatz zu größeren Anlagen ist es jedoch nicht möglich, den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine finanzielle Vergütung zu erhalten.
So funktioniert's
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