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Photovoltaik Förderung Brandenburg:

Der Überblick

Entdecken Sie die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen in Brandenburg und nutzen Sie die Kraft der Sonne für eine nachhaltige Zukunft. Unser Ratgeber bietet Ihnen umfassende Informationen zu staatlichen Förderprogrammen und finanziellen Anreizen für erneuerbare Energien in Brandenburg. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Photovoltaikprojekte erfolgreich umsetzen und von attraktiven Förderungen profitieren können.

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Richard Köller    Aktualisiert 13.02.2024    Lesezeit: 5 Minuten

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PV- Förderungen in Brandenburg

Förderungen in Brandenburg

Förderungen für Photovoltaikanlagen sind sinnvoll, da sie den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch finanzielle Anreize werden Investitionen in nachhaltige Energiequellen attraktiver gemacht, was dazu beiträgt, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung zu beschleunigen. Zudem können Förderungen dabei helfen, die Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen zu senken und den Zugang zu sauberer Energie für eine breitere Bevölkerungsschicht zu ermöglichen. Somit tragen Förderungen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die Umweltbelastung zu reduzieren und langfristig eine nachhaltigere Energieversorgung zu gewährleisten.

Das "1.000-Speicher-Programm" des Landes Brandenburg sollte einen Teil der finanziellen Belastung mindern, indem es Privatpersonen unterstützte, die in Stromspeichersysteme investieren wollten. Die Förderung belief sich auf bis zu 7.000 Euro. Leider wurden diese Mittel aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit eingefroren. Welche Alternativen stehen also PV-Enthusiasten in Brandenburg zur Verfügung?

Hier sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • Klimaschutzförderprogramm Potsdam

  • Brandenburg Paket Energie

  • Gesetzliche Einspeisevergütung

  • Zinsgünstige Kredite (z.B. KfW)

  • Zuschüsse von Energieversorgern

PV- Förderprogramm Potsdam

Förderprogramm Potsdam

Die Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Potsdam erfreuen sich großer Beliebtheit, was zu einer hohen Nachfrage im Jahr 2023 führte. Nach einer vorübergehenden Pause war das Programm seit dem 13. Juli 2023 wieder online. Voraussichtlich ab dem April 2024 sollen neue Förderanträge möglich sein. Die Förderhöhen des Programms sind wie folgt festgelegt:

  • Aufdach-PV und Fassaden-PV erhalten eine Förderung von 200 € pro kWp.

  • Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 0,6 kWp werden mit 250 € unterstützt, zusätzlich wird ein Sicherungsstecker bereitgestellt.

  • Für einen Standort wird maximal eine Förderung von 1.200 € gewährt.

 

Alle Bedingungen und Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt unter den Förderinformationen.

Potsdam Park Sanssouci
Brandenburg Paket Energie

Brandenburg Paket Energie

Das Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024, initiiert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) in Zusammenarbeit mit der ILB, zielt darauf ab, Unternehmen bei der Verringerung ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, der Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Welche Maßnahmen werden unterstützt? Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 richtet sich an Unternehmen und unterstützt sie bei den folgenden Vorhaben:

  • Verbesserungen der Energieeffizienz in technischen Prozessen zur Einsparung von Strom und/oder Wärme,

  • Integration und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in technische Prozesse oder Wärmenetze,

  • Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.

Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten wie die Erstellung von Konzepten, Studien und Voruntersuchungen bei Geothermieprojekten sowie Energieberatungsdienstleistungen werden ebenfalls gefördert. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Maßnahmen finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie des Brandenburg Paket Energie 23/24.

Wie erfolgt die Förderung? Die Förderung erfolgt in Form von Projektförderung und Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).

Für die Maßnahme erhalten Sie:

  • 35 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15 Millionen Euro, je nach Fördergegenstand gemäß AGVO,

  • 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gemäß De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 Euro).

Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden insbesondere Maßnahmen:

  • die gesetzlich vorgeschrieben sind oder behördlich angeordnet wurden,

  • deren wirtschaftlicher Betrieb langfristig nicht gesichert werden kann,

  • mit einer Amortisationszeit von weniger als drei Jahren,

  • die vor Antragstellung begonnen wurden,

  • deren Zuwendungsbetrag unter 5.000 Euro liegt.

Darüber hinaus werden bestimmte Ausgaben nicht gefördert, darunter die Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung sowie Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahme und regelmäßige Rechts- und Steuerberatungen. Informationen finden Sie auf der Internetseite der ILB.

Photovoltaik
Photovoltaik Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine Vergütung, die Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen für den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt wird. Sie wird in der Regel von Energieversorgungsunternehmen oder staatlichen Stellen festgelegt und kann für einen bestimmten Zeitraum garantiert sein.

Das Konzept der Einspeisevergütung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und Investitionen in solche Anlagen attraktiver zu machen. Betreiber von Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen erhalten eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) für den ins Netz eingespeisten Strom. Diese Vergütung kann über einen festgelegten Zeitraum gezahlt werden und bietet den Betreibern eine finanzielle Planungssicherheit für ihre Investitionen.

Die Höhe der Einspeisevergütung kann je nach Land, Region und Art der erneuerbaren Energiequelle variieren. Sie wird oft basierend auf den aktuellen Marktpreisen für Strom, den Investitionskosten für die Anlage und den politischen Zielen zur Förderung erneuerbarer Energien festgelegt.

In vielen Ländern hat die Einspeisevergütung eine wichtige Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien gespielt und dazu beigetragen, dass diese Technologien wettbewerbsfähiger wurden und vermehrt in die Stromversorgung integriert werden konnten.

Günstige Photovoltaik Kredite

Günstige Photovoltaik Kredite

Die Investition in eine Photovoltaikanlage geht mit beträchtlichen Kosten einher. Aus diesem Grund erwägen viele, die gesamte Anlage oder zumindest einen Teil davon über einen Kredit zu finanzieren. Inzwischen bieten die Märkte eine Vielzahl von Kreditoptionen an, wodurch der Kauf einer eigenen Anlage für eine wesentlich größere Anzahl von Haushalten zugänglich wird.

Interessant zu wissen:

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um Förderungen für erneuerbare Energien geht. Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage zu finden und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Antragsverfahren und Voraussetzungen.

Günstiger Photovoltaikkredit bei der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zählt zu den führenden Finanzinstituten in Deutschland, die die Finanzierung von Solaranlagen (KfW-Darlehen) unterstützen. Sie bietet Kredite für Photovoltaikanlagen bis zu einer Summe von 50 Millionen Euro an, wobei unterschiedliche Laufzeiten von üblicherweise 5, 10 und 20 Jahren zur Auswahl stehen. Die Zinssätze für diese Solarkredite richten sich nach der individuellen Bonität des Antragstellers, die von der Hausbank ermittelt wird. Zudem spielen die aktuelle Marktentwicklung und andere Faktoren eine Rolle bei der Zinsfestlegung, weshalb konkrete Konditionen hier nicht genannt werden können.

Ein besonderes Merkmal des KfW-Angebots sind die tilgungsfreien Anfangsjahre, die je nach Laufzeit ein bis drei Jahre betragen können. Darüber hinaus finanziert die KfW die gesamte Investition, sodass kein Eigenkapital erforderlich ist. Die Mehrwertsteuer wird jedoch nicht finanziert, da sie vom Finanzamt erstattet wird. Der Antrag für einen KfW-Kredit muss über die Hausbank gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Anträge können von Privatpersonen, Freiberuflern sowie gemeinnützigen Organisationen und Unternehmen gestellt werden.

Bis Ende 2018 unterstützte die KfW auch den Erwerb von Stromspeichern durch das Programm KfW 275 Erneuerbare Energien Speicher. Dieses Programm wurde jedoch eingestellt, und aktuell ist nur noch eine Finanzierung über das KfW-Programm 270 möglich.

Mehr über Solarkredite erfahren Sie über den Link.

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3.

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