Begriffserklärung: Netzparallelbetrieb
Das Wichtigste in Kürze
Der Netzparallelbetrieb beschreibt die Anschlussart von PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz, wobei die erzeugte Energie ins Netz eingespeist wird.
Richard Köller Aktualisiert 23.10.2024 Lesezeit: 2 Minuten
Ausführliche Erklärung:
Als Netzparallelbetrieb wird eine Anschlussart für Photovoltaikanlagen bezeichnet. Voraussetzung für den Netzparallelbetrieb ist, dass mehrere Stromnetze parallel zueinander betrieben werden. Im Fall der PV-Anlage bedeutet das nichts anderes, als dass die PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist und den erzeugten Strom in dieses einspeist. Dafür muss er zuvor vom Wechselrichter umgewandelt werden. In das öffentliche Stromnetz kann nämlich nur Wechselstrom eingespeist werden, wohingegen die PV-Anlage Gleichstrom produziert.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gewährleistet dabei, dass der Strom abgenommen wird. Denn aufgrund der Abnahmegarantie sind Stromnetzbetreiber dazu verpflichtet, den mittels PV-Anlagen produzierten Strom abzunehmen und zu vergüten. Im Gegensatz zum Netzparallelbetrieb steht übrigens die Inselanlage, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.